Hemmstoffe in der Anlieferungsmilch: Vorbeugemaßnahmen?!

Trotz optimalem Herdenmanagement können Milchkühe erkranken und beispielsweise eine Euterentzündung entwickeln. Ist eine Selbstheilung ausgeschlossen, kann eine Behandlung unter Einsatz von Antibiotika erforderlich werden. Um die Sicherheit des Lebensmittels für den Verbraucher durch die Behandlung des Tieres nicht zu gefährden, dürfen Milch und Fleisch des behandelten Tieres für den Zeitraum einer für das Arzneimittel spezifischen Wartezeit nicht in den Verkehr gebracht werden. Zudem dürfen bestimmte, maximal erlaubte Höchstmengen des Wirkstoffs im Lebensmittel nicht überschritten werden.

Rohmilch, die in Deutschland vom Erzeuger an einen Abnehmer wie eine Molkerei abgegeben wird, wird im Rahmen der Rohmilchgüteverordnung (Verordnung zur Förderung der Güte von Rohmilch vom 11. Januar 2021. BGBl.  2021 Teil I Nr. 2, 47–65) engmaschig auf Hemmstoffe untersucht. Ein Hemmstoff ist nach Definition dieser Verordnung übrigens nicht unweigerlich ein Antibiotikum, sondern vielmehr „eine Substanz, die einzeln oder in Zusammenwirkung mit anderen Substanzen geeignet ist, das Wachstum mikrobiologischer Kulturen zu verlangsamen, zu hemmen oder zu verhindern“. Ein positiver Nachweis von Hemmstoffen in der Anlieferungsmilch führt unter anderem zu empfindlichen Milchgeldabzügen. Wenngleich die Vermeidung von Hemmstoffen in der Anlieferungsmilch der üblichen Sorgfaltspflicht des Landwirts unterliegt und niemand mutwillig das Risiko eines positiven Befundes eingeht, sollte jeder Betrieb in regelmäßigen Abständen überprüfen, ob alle Risiken für einen Hemmstoffeintrag bekannt sind und umgangen werden. Als Hilfestellung für diese Überprüfung kann das nachfolgend verlinkte Dokument dienen, welches eine Auflistung von Maßnahmen zur Vermeidung hemmstoffpositiver Anlieferungsmilch enthält. 

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