Fördermitgliedschaft in der WGM e.V.

Verbände, Vereine, Gesellschaften, Firmen aber auch Einzelpersonen können als „Fördernde Mitglieder“ in die WGM e.V. aufgenommen werden, wenn sie bereit sind, uneigennützig die Ziele der Gesellschaft zu unterstützen. Fördernde Mitglieder haben kein Stimmrecht, können aber alle anderen Angebote einer persönlichen Mitgliedschaft nutzen, d. h.:

  • Zugang zum Mitgliederbereich der WGM-website,
  • Email-Newsletter der WGM sowie
  • reduzierte Teilnahmegebühren für die Jahrestagung und Workshops, die außerhalb der Jahrestagung stattfinden
    (Hinweis: gilt jeweils für eine Person je Fördermitgliedschaft).

 

Zudem können Fördermitglieder auf der Website der WGM e.V. namentlich ausgewiesen werden und über eine Verlinkung auf ihre Website hinweisen.